Prozess um Tod von Asylbewerber Jalloh wird neu aufgerollt.
Prozess um Tod von Asylbewerber Jalloh wird neu aufgerollt.
Der Prozess um den Feuertod des Asylbewerbers Oury Jalloh in einer Polizeiwache in Dessau vor fünf Jahren wird neu aufgerollt. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hob den Freispruch des Landgerichts Dessau für einen Polizeibeamten auf. Jalloh war vor genau fünf Jahren, am 7. Januar 2005, unter noch ungeklärten Umständen ums Leben gekommen. Menschenrechtsgruppen und afrikanische Verbände begrüßten das Urteil.
Nach Auffassung des BGH weist das Dessauer Urteil vom Dezember 2008 gegen den 49-jährigen damaligen Dienstgruppenleiter Andreas Sch. wesentliche Lücken in der Beweiskette auf. Der vom Landgericht beschriebene "Sachverhalt" um Jallohs Todesumstände sei "nur schwer nachvollziehbar", sagte die Vorsitzende Richterin Ingeborg Tepperwien. Der BGH gab damit der Revision von Staatsanwaltschaft und Nebenklage statt.
Dem Urteil sei vor allem nicht zu entnehmen, wie es dem mit einer Hand an die Zellenwand gefesselten Jalloh möglich gewesen sein solle, den Bezug seiner Matratze mit einem Gasfeuerzeug anzuschmoren und den Matratzenkern zu entzünden, ohne sich die Hand zu verbrennen und Schmerzenslaute zu äußern. Diese Laute hätte der Angeklagte laut BGH über die Gegensprechanlage hören müssen. Der aus dem westafrikanischen Sierra Leone stammende Asylbewerber war einem Gutachter zufolge an den heißen Rauchgasen des Schaumstoffkerns der Matratze innerhalb von zwei Minuten gestorben.
Der BGH kritisierte überdies, dass das Landgericht dem Dienstgruppenleiter ein "pflichtgemäßes Verhalten" zugebilligt hatte. Tepperwien zufolge hätte der Polizist den Tod Jallohs womöglich verhindern können, wenn er nach dem Alarm des Rauchmelders sofort in dessen Zelle geeilt wäre.
Der BGH verwies den Fall nun an das Landgericht Magdeburg. Die Karlsruher Richter verlangten auch die Überprüfung der Angaben einer Polizistin, die ihren angeklagten Kollegen zunächst belastet, ihre Aussagen später aber abgeschwächt habe.
Nebenkläger, Menschenrechtler, Grüne und Linkspartei begrüßten das Urteil. "In Dessau gab es eine Mauer des Schweigens. Mit dem Verweis an das Landgericht Magdeburg besteht nun die Chance, den Fall aufzuklären", sagte Regina Götz, eine Rechtsvertreterin von Jallohs Angehörigen.
Mit einem Demonstrationszug durch Dessau erinnerten nach Polizeiangaben rund 170 Menschen an den Tod Jallohs. Er war damals festgenommen worden, weil sich zwei Frauen von dem alkoholisierten Mann belästigt gefühlt hatten.
http://de.news.yahoo.com/2/20100107/tts-prozess-um-tod-von-asylbewerber-jall-c1b2fc3.html
Wednesday, 3 March 2010