BUNDESMINISTERIUM FÜR ARBEIT & SOZIALES INFORMIERT
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Arbeiten in Deutschland
Beitrag der Arbeitsmigration zur Sicherung der Fachkräftebasis in Deutschland
Ihre Zukunft in Deutschland
Fachkräfte sind in Deutschland willkommen. Der Erfolg unserer Volkswirt- schaft beruht zu großen Teilen auf der ausgezeichneten Qualifikation der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Um diese gute Position in der Welt- wirtschaft halten und ausbauen zu können, hat die deutsche Regierung den Zugang zum Arbeitsmarkt für Hochschulabsolventinnen und -absolven- ten aus aller Welt geöffnet.
In vielen zukunftsträchtigen Techno- logien gehört Deutschland zu den füh- renden Nationen. Dazu zählen unter anderem die Bio-, die Nano- und die Informationstechnologie. Im Maschi- nenbau, in der Elektro- und in der Auto- mobilindustrie gehören viele deutsche Unternehmen zu den Weltmarktfüh- rern. International gut positioniert präsentiert sich auch die deutsche Um- welttechnologiebranche (Windenergie, Photovoltaik, Biomasse).
Auf dem Arbeitsmarkt für Akademi- kerinnen und Akademiker wird es aber aller Voraussicht nach bald zu Engpäs- sen kommen, die die wirtschaftliche Entwicklung beeinträchtigen können. Schon jetzt wird im Maschinenbau und in der IT-Branche ein Ingenieursmangel beklagt. Deutschland ist trotz des großen einheimischen Potenzials auch auf Zuwanderung von Fachkräften ange- wiesen. Deshalb wurden die Möglichkeiten für den Zuzug von Hochqualifizierten erweitert und die Regeln für die Beschäftigung von qualifizierten Auslän- derinnen und Ausländern vereinfacht. Für Akademikerinnen und Akademiker aus der EU und ihre Familien gibt es seit Januar 2009 praktisch keine Zuzugsbe- schränkungen mehr. Für Fachkräfte aus anderen Ländern ist lediglich eine Vorrangprüfung durch die Arbeitsagentur vorgeschrieben. So wird die Arbeitsaufnahme in Deutschland für diese Fachleute attraktiv. Wer sich für eine Arbeit in Deutschland entscheidet, kann jetzt davon ausgehen, dass einer Karriere in einem deutschen Unternehmen keine bürokratischen Hindernisse entgegen stehen.
So können Sie in Deutschland arbeiten
Arbeiten ohne Vorrangprüfung können:
■ alle Akademikerinnen und Akademiker (mit Universitäts- oder Fachhochschulabschluss) aus den EU-Mitgliedstaaten und ihre Familienangehörigen.
■ Hochqualifizierte, insbesondere Spezialisten und leitende Angestellte mit besonderer Berufserfahrung, die in Deutschland eine Arbeit angeboten bekommen, bei der sie im Jahr mehr als 64.800 Euro verdienen. Sie erhalten sofort eine unbefristete Niederlassungserlaubnis, mit der sie auch zur Ausübung einer Beschäftigung berechtigt sind. Auch ihre Familien- angehörigen können ohne Vorrang- prüfung eine Beschäftigung aufnehmen.
■ leitende Angestellte und Personen mit unternehmensspezifischen Kenntnissen bei einer konzerninternen Versetzung nach Deutschland und ihre Familienangehörigen.
■ ausländische Absolventinnen und Absolventen deutscher Hochschulen für eine ihrer beruflichen Qualifikation entsprechende Beschäftigung.
■ Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen, die in Deutschland eine qualifizierte betriebliche Ausbildung aufnehmen wollen. Auch für die anschließende Weiterbeschäftigung im erlernten Beruf wird keine Vorrangprüfung verlangt. Gleiches gilt bei Vorliegen eines deutschen oder ausländischen
■ akademischen Abschlusses, wenn eine der Qualifikation entsprechen-
Für die Familienangehörigen dieser Akademiker wird aber auf die Vorrangprüfung verzichtet. Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitgliedstaaten in jeder qualifizierten Beschäftigung, die in Deutschland eine dreijährige Berufsausbildung voraussetzt.
Vorrangprüfung – was ist das?
Bei der Vorrangprüfung untersucht die Agentur für Arbeit, ob für einen bestimmten Arbeitsplatz bevorrechtigte Bewerberinnen oder Bewerber zur Verfügung stehen. Bevorrechtigt sind Deutsche, EU- Bürger, Bürger aus EWR-Staaten, Bürger der Schweiz, Neu-Unions- bürger mit Arbeitsberechtigung sowie Drittstaatsangehörige mit unbeschränktem Arbeitsmarktzugang in Deutschland. Informationen zur Vorrangprüfung erhalten Sie bei Ihrer Agentur für Arbeit.
Arbeiten mit Vorrangprüfung können:
■ Akademikerinnen und Akademiker aus Drittstaaten (außerhalb der EU).
Nach dem Studium in Deutschland arbeiten
Wer sein Studium in Deutschland abgeschlossen hat, kann in Deutschland bleiben und eine Arbeit annehmen, wenn
■ die Beschäftigung der Qualifikation entspricht, die an der Hochschule er- worben wurde, und
■ die Bezahlung und die sonstigen Arbeitsbedingungen der angebotenen Stelle nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Beschäftigter.
Absolventinnen und Absolventen aus den neuen EU-Mitgliedstaaten benötigen für die Aufnahme einer Beschäftigung eine Arbeitserlaubnis- EU. Diese erhalten sie bei der Agentur für Arbeit, in deren Bezirk sich der Betriebs- sitz des zukünftigen Arbeitgebers befindet. Die Arbeitserlaubnis-EU wird zunächst für ein Jahr erteilt. Nach einem Jahr besteht ein Anspruch auf eine Arbeitsberechtigung-EU. Diese gilt dann unbefristet und eröffnet einen freien Zugang zum Arbeitsmarkt.
Absolventinnen und Absolventen aus Drittstaaten können sich nach Abschluss des Studiums bis zu einem Jahr zur Arbeitssuche in Deutschland aufhalten (§ 16 Abs. 4 Aufenthaltsgesetz). Wenn sie eine Arbeitsstelle gefunden haben, ist für die Aufnahme der Beschäftigung eine „Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung“ (§ 18 Aufenthaltsgesetz) erforderlich. Diese erhalten sie bei der Ausländerbehörde. Es müssen die allgemeinen aufenthaltsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sein: Das ist vor allem der Nachweis der Lebensunterhaltssicherung und die Passpflicht. Außerdem muss die Agentur für Arbeit ihre Zustimmung erteilen.
Fachkräfte, die bislang in Deutschland nur geduldet wurden, können unter folgenden Voraussetzungen eine „Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer der Qualifikation entsprechenden Beschäftigung“ erhalten:
■ nach Abschluss einer qualifizier- ten (dreijährigen) Berufsausbildung oder einem Hochschulstudium in Deutschland oder
■ nach zwei Jahren Beschäftigung in Deutschland in einem Beruf, der der im Ausland erworbenen Hochschul- ausbildung entspricht oder
■ nach drei Jahren Beschäftigung in Deutschland in einem Beruf, der eine qualifizierte (dreijährige) Berufsaus- bildung voraussetzt.
Existenzgründung in Deutsch- land: Für Staatsangehörige aus den neuen EU-Mitgliedstaaten gilt seit dem Beitritt die Niederlassungsfreiheit. Auch Ausländerinnen und Ausländer aus Drittstaaten können sich nach dem Studium als Selbstständige in Deutsch- land niederlassen (§ 21 Aufenthaltsgesetz).
Voraussetzung hierfür ist:
■ ein übergeordnetes wirtschaftliches Interesse oder ein besonderes regionales Bedürfnis,
■ eine positive Auswirkung der Tätigkeit auf die Wirtschaft und
■ eine gesicherte Finanzierung.
Diese Voraussetzungen dafür sind in der Regel erfüllt, wenn mindestens 250.000 € investiert und fünf Arbeits- plätze geschaffen werden.
Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
Absolventinnen und Absolventen einer deutschen Auslandsschule haben seit dem 1. Januar 2009 leichter Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können nun in Deutschland nicht mehr nur für ein Hochschulstudium, sondern auch zu jeder qualifizierten (dreijährigen) betrieblichen Ausbildung in einem staatlich an- erkannten oder vergleichbar geregelten Ausbildungsberuf zugelassen werden.
Wenn Absolventinnen und Absolventen deutscher Auslandsschulen
■ eine dreijährige Ausbildung in Deutschland abgeschlossen haben oder
■ im In- oder Ausland ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, können sie in Deutschland für jede Beschäftigung zugelassen werden, die ihrer beruflichen Qualifikation entspricht.
Die dazu notwendige „Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Beschäftigung“ erhalten sie, wenn
■ die allgemeinen Einreisevoraussetzungen vorliegen und
■ die Arbeitsbedingungen nicht ungünstiger sind als die vergleichbarer deutscher Beschäftigter. Das gilt besonders für die Höhe des Entgelts.
Hilfreiche Adressen
Kurze und verständliche Informati- onen in Englisch über die deutsche Wirtschaft, die wichtigsten Branchen und die Forschung in Deutschland: www.tatsachen-ueber-deutsch- land.de
>English >Economy
Die Bundesagentur für Arbeit hat für Arbeitsuchende aus dem Ausland Hinweise zur Arbeitssuche in Deutschland zusammengestellt: www.ba-auslandsvermittlung.de
Hinweise in Englisch zu allem, was für ausländische Beschäftigte in Deutschland wichtig ist. Erläutert werden auch die notwendigen Formalitäten. Dazu gibt es eine Viel- zahl hilfreicher Links zu Fragen rund um Deutschland und die Arbeit: www.bund.de
>English >Working in Germany
Erläuterungen zu Anerkennungsver- fahren ausländischer Bildungsab- schlüsse und der zuständigen Stelle: www.berufliche-anerkennung.de
Datenbank zur Anerkennung auslän- discher Bildungsnachweise: www.anabin.de
Ein Klick auf „Stellensuche“ ermöglicht Zugriff auf freie Stellen in Deutschland und 30 anderen europäischen Ländern: http://europa.eu.int/eures
Hier finden EU-Bürger eine Übersicht über die Bestimmungen für die Auf- nahme einer Beschäftigung in einem anderen EU-Land: http://ec.europa.eu/youreurope >Informations for Citizens >Working in Europe
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Sunday, 28 February 2010